Blockheizkraftwerke
Ein Blockheizkraftwerk ist eine Kombination aus einer Heizungsanlage und einem Kleinkraftwerk. Der Kern des Kraftwerks ist ein Verbrennungsmotor der entweder mit Heizöl, Erdgas oder Deponiegas betrieben wird. Genutzt wird die Abwärme zu Heizungszwecken.

Technik
Blockheizkraftwerke (BHKW) arbeiten nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung: Sie sind Heizungen, die gleichzeitig effizient Strom produzieren. Und sie sind kleine Kraftwerke, die die Abwärme nahezu vollständig als Heizwärme nutzen. Ein BHKW besteht aus einem Verbrennungsmotor, der einen Generator antreibt.
Die Wärme aus dem Motorkühlwasser und den Auspuffgasen wird im BHKW-Modul über ein Wärmetauschersystem zurückgewonnen und kann direkt zur Gebäudeheizung, Warmwasserbereitung oder auch Klimatisierung genutzt werden. Der vorhandene Heizkessel wird nur noch an den wenigen sehr kalten Tagen eines Jahres zur Spitzenlastabdeckung benötigt. Statt elektrisch angetriebener Klimaanlagen können Absorptions-Kälteanlagen mit der BHKW-Wärme betrieben werden.
Der vom Generator erzeugte Strom wird direkt ins hauseigene Netz eingespeist. In den meisten Fällen wird das BHKW parallel zum öffentlichen Netz betrieben, d.h. die Verbindung zum öffentlichen Netz bleibt bestehen. Dadurch kann überschüssiger Strom ins öffentliche Netz zurückgespeist und kurzfristige Bedarfsspitzen aus dem öffentlichen Netz gedeckt werden (Netzparallelbetrieb).
Bei einem Ausfall des öffentlichen Netzes können BHKW-Module auch wie ein Notstromaggregat betrieben werden (Inselbetrieb). Dadurch ist höchstmögliche Versorgungssicherheit gewährleistet.

Förderung
BHKW werden in Deutschland durch das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung, kurz Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz gefördert. Netzbetreiber sind verpflichtet, eine BHKW-Anlage an ihr Stromnetz anzuschließen und für den ins öffentliche Netz eingespeisten Strom zu vergüten. Die Vergütung setzt sich zusammen aus dem Durchschnittspreis für Basislaststrom an der Leipziger Strombörse EEX, einem KWK-Zuschlag sowie den vermiedenen Netznutzungsgebühren für die Einspeisung in den unteren Spannungsebenen. Zur staatlichen Förderung gehören weiterhin auch Steuererleichterungen, wie z.B. die Erstattung der Mineralölsteuer für den eingesetzten Brennstoff.








